Unser „Stationär Betreutes Wohnen“ ist ein Angebot
der „ Eingliederungshilfe für volljährige Behinderte".
Die Notwendigkeit der Hilfe ( " Hilfebedarf " )
wird vom Kostenträger ( meist das Sozialamt )
nach Antrag festgestellt, und mit dem nach § 75 Abs.3 SGB XII vereinbarten Tagessatz bezahlt.
In Niedersachsen wird der Aufwand an benötigter täglicher und regelmäßiger Hilfe in 3 Gruppen ( HBG ) unterschieden und „ Schlichthorster Modell " genannt.
Für Selbstzahler gilt der gleiche Tagessatz je nach Gruppe.
( alle Kosten, wie Miete,Heizung,Strom,Wasser,Müll,Vollverpflegung,
Betreuung, Körperpflegeartikel,Grundpflege;
Alltagsbegleitung und Hilfe sind inklusive )
Zusätzlich gibt es einen monatlichen Teilbetrag des Regelsatzes
als Bargeldleistung zur freien Verfügung
in Höhe von zur Zeit mindestens 116,64 €.
.