Unser „Ambulant Betreutes Wohnen“ ist ein Angebot
der „Eingliederungshilfe für Behinderte".
Die Anzahl der wöchentlich notwendigen Stunden an Hilfe ( " Hilfebedarf " )
wird vom Kostenträger ( meist das Sozialamt ) festgestellt,
und mit dem nach § 75 Abs.3 SGB XII vereinbarten Stundensatz bezahlt.
Für Selbstzahler gilt der gleiche Stundensatz.
( inklusive Fahrtkosten und Dokumentation )
Ambulant Betreutes Wohnen kann auch mit dem
Persönlichen Budget bezahlt werden.
Fachkraft, z.B.Sozialpädagogin oder Krankenschwester
36 Euro pro Stunde ( 60 min )
nicht Fachkraft, z.B.Hauswirtschaftshilfe;
Alltagsbegleitung oder Hausmeister
30 Euro pro Stunde ( 60 min )